Arzneimittel als Mitbringsel aus dem Urlaub
Viele Deutsche haben Arzneimittel als Mitbringsel aus dem Urlaub
entdeckt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Medikamente sind im
Ausland meist günstiger zu bekommen, und der Erwerb unterliegt kaum
Beschränkungen – für viele Bundesbürger ein Anreiz, sich auch in größeren
Mengen mit Medikamenten einzudecken und diese nach Deutschland
mitzubringen. Beim Kauf von Arzneimitteln ist jedoch Vorsicht geboten: Es
kann sich um Arzneimittelfälschungen handeln, die die angegebenen
Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend enthalten oder sogar
gesundheitsschädlich sind. Darüber hinaus unterliegt die Einfuhr von
Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen
Arzneimittelgesetzes. Damit soll sicher gestellt werden, dass in
Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt kommen, die für den Verbraucher
unbedenklich sind. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten dürfen Reisende
nur die Menge an Medikamenten einführen, die zum persönlichen Bedarf
bestimmt ist. Die Einfuhr im Postversand ist nur über Apotheken erlaubt.
Für andere Medikamente entgeltlich mitzubringen, ist verboten. Auch dürfen
die Arzneimittel nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sein.
Medikamente, die regelmäßig benötigt werden, sollten Urlaubsreisende in ihrer Reiseapotheke mit sich führen. Benötigen Reisende im Urlaubsland weitere Arzneimittel, sollten diese nur in offiziellen bzw. als solche erkennbaren Apotheken erworben werden. Auf offenen Märkten oder ähnlichen Geschäften könnten gefälschte Präparate verkauft werden, die in Zusammensetzung und gesundheitlicher Wirkung nicht einschätzbar sind.
Auch das Internet ist beim Bezug von Arzneimitteln eine bedeutende Vertriebsplattform geworden. Mit Blick auf möglicherweise steigenden Kostendruck im Gesundheitswesen und der zunehmenden Selbstmedikation gewinnt das World Wide Web als vermeintlich günstige Bezugsplattform vermehrt an Bedeutung und hat in der Bevölkerung bereits eine breite Akzeptanz mit steigender Tendenz erfahren. Neben dem Kostenaspekt sind der Wunsch anonym zu bleiben, die Umgehung der Verschreibungspflicht sowie die Nichterhältlichkeit im legalen Markt, etwa wegen Nichtzulassung, Motive, „unsichere Vertriebswege“ wie das Internet zu nutzen. Das machen sich auf Anbieterseite schwarze Schafe zunutze, die die Anonymität des Word Wide Web nutzen, um minderwertige oder gefälschte Arzneimittel in betrügerischer Absicht zu veräußern. Die gesundheitlichen Risiken für den Konsumenten sind bei Einnahme dieser Fälschungen häufig nicht abschätzbar.
Tipps zum sicheren Einkauf im Internet
- Es wird empfohlen, Medikamente nicht auf Seiten zu kaufen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept verkaufen oder Arzneimittel anbieten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Unter http://www.pharmnet-bund.de sind zugelassene Arzneimittel in einem Arzneimittelinformationssystem recherchierbar.
- Vorsicht vor Seiten, auf denen kein gelernter Apotheker Fragen beantworten kann.
- Ratsam ist es, die Zulassung der Internetapotheke anhand des Versandapothekenregisters (VAR) auf der Homepage des "Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information" (DIMDI), ein dem Bundesministerium (BMG) nachgeordneten Instituts, zu überprüfen. Das VAR ist über http://www.dimdi.de zu erreichen (Rubrik "Arzneimittel", Unterrubrik "Versandapothekenregister").
- Wichtig ist es zu prüfen, ob auf der Seite eine Telefonnummer angegeben ist, die gewählt werden kann, um eine Bestellung aufzugeben. Dabei sollte immer auf die Angabe der Telefongebühren geachtet werden. Seriöse Anbieter geben diese in der Regel unter der angegebenen Nummer an.
- Angebote auf der Website wie "Mengenrabatt“, "Probepackungen“ oder "neue Heilmittel könnten ein Trick sein, Kunden zum Kauf zu bewegen.
- Vorsicht ist geboten, wenn es auf der Website "Onlineberatungen“ gibt, die die ärztliche Verordnung ersetzen sollen oder persönliche Gesundheitsberatung erteilen. Nichtlizenzierte Websites bieten häufig diese Leistungen an, um den Anschein von Seriosität und Rechtmäßigkeit zu erwecken.
- Hände weg von Arzneimitteln, die ohne Originalschachtel kommen. Wenn Packung oder Tabletten ungewöhnlich aussehen oder riechen, dürfen die Medikamente nicht mehr eingenommen werden.
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zur Arzneimittelkriminalität finden Sie beim BKA...




