10. Regel: Schützen Sie Ihre Hardware gegen Diebstahl und unbefugten Zugriff
Um Ihre Hardware gegen Diebstahl zu schützen, sind neben scheinbar selbstverständlichen Verhaltensweisen, wie: das Notebook nicht aus den Augen zu lassen, Besucher (aus Höflichkeit) nicht unbetreut in den Räumen allein zu lassen, auch bei kurzzeitigem Verlassen die Türen zu schließen, auch diebstahlerschwerende Maßnahmen zur Hardwaresicherung (mechanisch wie elektronisch) und einbruchhemmende Sicherungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden in Betracht zu ziehen.
Eine Auflistung möglicher Maßnahmen zur Diebstahlsicherung finden Sie in dem Merkblatt der Polizeilichen Kriminalprävention zur Hardware-Sicherheit:
Über die beschriebenen und im Sicherheitskompass ansteuerbaren "zehn Regeln" hinaus stehen Ratsuchenden die Fachberaterinnen und -berater der polizeilichen Beratungsstellen kompetent, kostenfrei und gerne zur Verfügung.




